Technisches Büro - Steindl
Energieausweiserstellung für:
- Bestandsgebäude
- Neubau
- Förderungen (thermische Gebäudesanierung)
- Verkauf
- Vermietung
E N E R G I E A U S W E I S - ab 1.12.2012
Energieausweis:
(eavg2012)
Aushändigungspflicht!
Verpflichtende Angabe
Heizwärmebedarf (Standort)
und
Energieeffizienzfaktor
in sämtlichen Immobilien-
Inseraten!
Strengere Richtlinien und
Sanktionen! (Verwaltungsstrafe
von bis zu 1450,00 EUR)
Layout Energieausweis:
Grafische Darstellung der spezifischen Werte bezogen auf das Standortklima
ausgewiesene spez. Werte:
jährl. Heizwärmebedarf
jährl. Primärenergiebedarf
jährl. Kohlendioxidemissionen
Gesamtenergieeffizienz-Faktor
Der Energieausweis ist eine Urkunde, Inhalt und Form sind genormt.
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, sollte sich rechtzeitig informieren
Umsetzung der EU Richtlinie 2010/31/EU
eavg2012 Gesetzestext.pdf
PDF-Dokument [118.2 KB]
E N E R G I E A U S W E I S - bis 30.11.2012
Ausgangsbasis für den Energieausweis ist die europäsche Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamteffizienz von Gebäuden, die eine nationale Umsetzung vorschreibt.
Dem wird in Österreich mit dem Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) Rechnung getragen. Dieses Bundesgesetz regelt die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers, beim Verkauf oder bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen.