Technisches Büro - Steindl

Energieausweiserstellung für:

  • Bestandsgebäude
  • Neubau
  • Förderungen (thermische Gebäudesanierung)
  • Verkauf
  • Vermietung

E N E R G I E A U S W E I S - ab 1.12.2012

Energieausweis:

(eavg2012)

 

Aushändigungspflicht!

 

Verpflichtende Angabe

Heizwärmebedarf (Standort)

und

Energieeffizienzfaktor

in sämtlichen Immobilien-

Inseraten!

 

Strengere Richtlinien und

Sanktionen! (Verwaltungsstrafe

von bis zu 1450,00 EUR)

 

Layout Energieausweis:

Grafische Darstellung der spezifischen Werte bezogen auf das Standortklima

 

ausgewiesene spez. Werte:

 

                     jährl. Heizwärmebedarf

                     jährl. Primärenergiebedarf

                     jährl. Kohlendioxidemissionen

                     Gesamtenergieeffizienz-Faktor

 

Der Energieausweis ist eine Urkunde, Inhalt und Form sind genormt.

 

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

 

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, sollte sich rechtzeitig informieren

 

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 - EAVG 2012
Umsetzung der EU Richtlinie 2010/31/EU
eavg2012 Gesetzestext.pdf
PDF-Dokument [118.2 KB]

E N E R G I E A U S W E I S - bis 30.11.2012

Ausgangsbasis für den Energieausweis ist die europäsche Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamteffizienz von Gebäuden, die eine nationale Umsetzung vorschreibt.

 

Dem wird in Österreich mit dem Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) Rechnung getragen. Dieses Bundesgesetz regelt die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers, beim Verkauf oder bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen.

 

 

             

 

externe Qualitätssicherung durch