Technisches Büro - Steindl

Energieausweiserstellung für:

  • Bestandsgebäude
  • Neubau
  • Förderungen (Gebäudesanierung)
  • Verkauf
  • Vermietung

E N E R G I E A U S W E I S

 

Seit 2012

verpflichtende Angabe

Heizwärmebedarf (Standort)

und

Energieeffizienzfaktor

in sämtlichen Immobilien-

Inseraten!

 

Aushändigungspflicht!

 

Strengere Richtlinien und

Sanktionen! (Verwaltungsstrafe

von bis zu 1450,00 EUR)

 

 

Layout Energieausweis:

Grafische Darstellung der spezifischen Werte bezogen auf das Standortklima

 

               ausgewiesene spez. Werte: Heizwärmebedarf (kWh/m²a)

                                          Primärenergiebedarf (kWh/a)

                                          Kohlendioxidemissionen (kg/m²a)

                                          Gesamtenergieeffizienz-Faktor

 

Der Energieausweis ist eine Urkunde, Inhalt und Form sind genormt.

 

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

 

Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder sanieren will, sollte sich rechtzeitig informieren

 

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 - EAVG 2012
Umsetzung der EU Richtlinie 2010/31/EU
eavg2012 Gesetzestext.pdf
PDF-Dokument [118.2 KB]

 

Allgemeine Information:

Ausgangsbasis für den Energieausweis ist

die europäsche Richtlinie 2002/91/EG über

die Gesamteffizienz von Gebäuden, die eine nationale Umsetzung vorschreibt.

Dem wird in Österreich mit dem Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) Rechnung getragen. Dieses Bundesgesetz regelt die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers, beim Verkauf oder bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen.

 

 

             

 

externe Qualitätssicherung durch