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Neue OIB-Richtlinie 6 April 2019
in der Steiermark
seit 1. September 2020 in Kraft!
Förderaktion
Start: 9. Februar 2021
Nützen Sie rechtzeitig die Gelegenheit!
BUNDESFÖRDERUNG
OeMAG
Investitionszuschüsse für
Photovoltaikanlagen u. Stromspeicher
PV-Anlage bis 100 kWp:
max. 250 €/kWp
PV-Anlage >100 bis 500 kWp:
max. 200 €/kWp
Stromspeicher bis 50 kWh:
max. 200 €/kWh
Klima- u.
Energiefond (K L I E N)
Ministerratsbeschluss
vom 3. Juni 2014
Grenze der Steuerfreistellung von selbsterzeugten und selbstverbrauchten Sonnenstrom wird von
5000 auf 25000 kWh angehoben!
LAND STEIERMARK
Photovoltaikanlagen
Bis 50 kWp ist lt. Stmk Bauordnung nur eine Anzeige bei der Behörde erforderlich. Ab 51kWp muss um eine behördliche Bewilligung angesucht werden.